Damit Sie sich ganz auf Ihre Schwangerschaft und Geburt konzentrieren können, finden Sie hier einen Ämterfahrplan für die wichtigsten Behördengänge.

 

 

Hier können Sie sich den Ämterfahrplan als pdf herunterladen und ausdrucken.

 

 

Vor der Geburt

Was? Wann? Wo?
Schwangerschaftsvor-
sorgeuntersuchungen
  Behandelnde Ärztin/
Behandelnder Arzt
Hebammenhilfe vor und nach der Geburt Hebammenverzeichnis
Mutterschutz Tritt ein, sobald die Schwangerschaft festgestellt und der Arbeitgeber davon unterrichtet ist. Behandelnde Ärztin/
Behandelnder Arzt
Mutterschutzfrist/
Mutterschaftsgeld
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Die entsprechende Bescheinigung wird vom Arzt oder von der Hebamme ausgestellt. Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der AOK oder beim Bundesversicherungsamt
Vaterschaftsanerkennung für Unverheiratete am besten bereits vor der Geburt Standesamt. Ausführliche Infos: Vaterschaftsanerkennung

 

 

 

 

Nach der Geburt

Was? Wann? Wo?
Geburtsurkunde beantragen Geburtsdaten des Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt Innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt am Geburtsort des Kindes
Krankenversicherung des Kindes anmelden (Geburtsurkunde vorlegen) Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt Geschäftsstellen der AOK
Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen mit der Beantragung der Familienversicherung des Kindes mit dem Geburts-
urkundenexemplar für Mutterschaftshilfe an die AOK wenden
Elternzeit Elternzeit bekanntzugeben spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit (bzw. Antritt des Elternzeitabschnittes oder spätestens 7 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist) beim Arbeitgeber beantragen
Elterngeld nach der Geburt, vor Ablauf der Mutterschutzfrist Eine Übersicht der Elterngeldstellen in den Bundesländern finden Sie in der Broschüre „Elternzeit“, die Sie sich auf dieser Seite des Bundesministeriums als pdf herunterladen können.
Vaterschaftsanerkennung vor und nach der Geburt Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar. Ausführliche Infos unter: Vaterschaftsanerkennung
Unterhaltsvorschuss Antragstellung nach der Geburt für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen Jugendamt
Kindergeld Antrag nach der Geburt Mit der Geburtsurkunde bei Kindergeldkasse der Arbeitsagenturen oder des Arbeitgebers
Lohnsteuerkartenände-
rung (Kinderfreibetrag)
nach der Geburt Finanzamt
Bürgerservice

 

 

 

Weitere Anlaufstellen

Was? Wo?
Wohngeld, Wohnberechtigungsschein Sozialamt /
Wohnungsamt
Wirtschaftliche Hilfen, Erstausstattung Bundesministerium für Familie / Sozialamt
Sozialmedizinischer Dienst für Ehe- u. Sexualberatung, Familienplanung und Schwangerschaft Gesundheitsamt

 

 

 

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