Damit Sie sich ganz auf Ihre Schwangerschaft und Geburt konzentrieren können, finden Sie hier einen Ämterfahrplan für die wichtigsten Behördengänge.
Hier können Sie sich den Ämterfahrplan als pdf herunterladen und ausdrucken.
Vor der Geburt
Was? | Wann? | Wo? |
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Schwangerschaftsvor- sorgeuntersuchungen |
Behandelnde Ärztin/ Behandelnder Arzt |
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Hebammenhilfe | vor und nach der Geburt | Hebammenverzeichnis |
Mutterschutz | Tritt ein, sobald die Schwangerschaft festgestellt und der Arbeitgeber davon unterrichtet ist. | Behandelnde Ärztin/ Behandelnder Arzt |
Mutterschutzfrist/ Mutterschaftsgeld |
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Die entsprechende Bescheinigung wird vom Arzt oder von der Hebamme ausgestellt. | Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der AOK oder beim Bundesversicherungsamt |
Vaterschaftsanerkennung für Unverheiratete | am besten bereits vor der Geburt | Standesamt. Ausführliche Infos: Vaterschaftsanerkennung |
Nach der Geburt
Was? | Wann? | Wo? |
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Geburtsurkunde beantragen Geburtsdaten des Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt | Innerhalb einer Woche nach der Geburt | Standesamt am Geburtsort des Kindes |
Krankenversicherung des Kindes anmelden (Geburtsurkunde vorlegen) | Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt | Geschäftsstellen der AOK |
Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen | mit der Beantragung der Familienversicherung des Kindes | mit dem Geburts- urkundenexemplar für Mutterschaftshilfe an die AOK wenden |
Elternzeit | Elternzeit bekanntzugeben spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit (bzw. Antritt des Elternzeitabschnittes oder spätestens 7 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist) | beim Arbeitgeber beantragen |
Elterngeld | nach der Geburt, vor Ablauf der Mutterschutzfrist | Eine Übersicht der Elterngeldstellen in den Bundesländern finden Sie in der Broschüre „Elternzeit“, die Sie sich auf dieser Seite des Bundesministeriums als pdf herunterladen können. |
Vaterschaftsanerkennung | vor und nach der Geburt | Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar. Ausführliche Infos unter: Vaterschaftsanerkennung |
Unterhaltsvorschuss | Antragstellung nach der Geburt für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen | Jugendamt |
Kindergeld | Antrag nach der Geburt | Mit der Geburtsurkunde bei Kindergeldkasse der Arbeitsagenturen oder des Arbeitgebers |
Lohnsteuerkartenände- rung (Kinderfreibetrag) |
nach der Geburt | Finanzamt Bürgerservice |
Weitere Anlaufstellen
Was? | Wo? |
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Wohngeld, Wohnberechtigungsschein | Sozialamt / Wohnungsamt |
Wirtschaftliche Hilfen, Erstausstattung | Bundesministerium für Familie / Sozialamt |
Sozialmedizinischer Dienst für Ehe- u. Sexualberatung, Familienplanung und Schwangerschaft | Gesundheitsamt |